Rechtsprechung
AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05 |
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Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vermietetes Häuschen unverkäuflich? - Darf ein Vermieter kündigen, um eine Immobilie besser verkaufen zu können?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
Zwar darf ein Eigentümer sein Haus grundsätzlich auch unabhängig von seiner Vermietung wirtschaftlich nutzen und verwerten (BVerfGE 79, 283, 289).Der Anwendungsbereich des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darf gleichwohl aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht auf Fälle andernfalls drohenden Existenzverlusts des Eigentümers reduziert werden (BVerfGE 79, 283, 290).
Für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erheblich" hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 361; NJW 1989, 972) einerseits die Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts im Sinne des Artikels 14 GG hervorgehoben, wozu auch die Freiheit gehört, das Eigentum zu veräußern.
- LG Berlin, 07.11.1994 - 67 S 278/94
Auszug aus AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
Derartige Marktschwankungen sind Ausdruck der liberalen Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland; es sind Risiken der (freien) Marktwirtschaft, die als typische unternehmerische Risiken nicht dem Mieter überbürdet werden sollen (LG Berlin, NJW-RR 1995, 332, 333).Wenn einerseits das Bestehen des Mietverhältnisses als wertminderndes faktisches Verkaufshindernis angesehen wird, dann muß diese wirtschaftliche Betrachtungsweise konsequent verfolgt werden und auch hinsichtlich des Erwerbs des Eigentums Anwendung finden (LG Berlin, NJW-RR 1995, 332, 333).
- LG Gießen, 27.07.1994 - 1 S 233/94
Anspruch eines Vermieters auf Rückgabe einer vermieteten Eigentumswohnung; …
Auszug aus AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
Dies ist indes nicht im Sinne eines umfassenden Rechts eines Eigentümers zu verstehen, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und aus ihm den höchstmöglichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen (vgl. auch LG Gießen, NJW-RR 1995, 331 m. weit. - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
Für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erheblich" hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 361; NJW 1989, 972) einerseits die Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis als Kern des Eigentumsrechts im Sinne des Artikels 14 GG hervorgehoben, wozu auch die Freiheit gehört, das Eigentum zu veräußern. - LG Hamburg, 22.02.1991 - 311 S 224/90
Auszug aus AG Kerpen, 31.03.2006 - 20 C 314/05
Auch Vermögenseinbußen, die die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers noch nicht ernsthaft in Frage stellen, sind bei der Anwendung der Vorschrift von Verfassungs wegen zu beachten (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 1991, 1166 m. weit.